RW-Stiftung hilft Ihnen bei der Beantragung von Fördermittel.

Es gibt Förderprogramme:

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    der Europäischen Union

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    den Pflege- und Krankenkassen

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    den Versorgungsämtern

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    der KfW-Förderbank

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    einigen Stiftungen

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    zuständigen Rehabilitationsträgern

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    vom Finanzamt für steuerlich abzugsfähige Bau- und Umbaumaßnahmen

Was wird gefördert?

1. Wege zum Gebäude und Wohnumfeld Maßnahmen

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    Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen

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    Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen, Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder sowie deren Überdachung

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    Sonstige Wohnumfeld Maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten

  • 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

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    Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen

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    Schaffung von mehr Bewegungsfläche

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    Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen und Windfänge

  • 3. Überwindung von Treppen und Stufen

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    Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen

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    Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte

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    Barriere reduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen

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    Rampen zur Überwindung von Barrieren

  • 4. Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

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    Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen

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    Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren

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    Schwellenabbau

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    Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

  • 5. Badumbau

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    Änderung der Raumaufteilung des Bades

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    Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze

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    Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme)

  • 6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

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    Einbau oder Erweiterung von baugebundenen altersgerechter Assistenzsysteme oder Smarthome-Anwendungen

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    Modernisierung von Bedienelementen

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    Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung

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    Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation 

  • Wer wird gefördert?

    Es wird gefördert – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie

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    eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen,

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    barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen oder den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen wollen